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Sicherheit in Betrieben |
UVV-Prüfung Fahrzeuge
Unternehmer sind
verpflichtet gewerblich genutzte Fahrzeuge, welche somit den
Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) unterliegen,
mindestens einmal pro Jahr und bei Bedarf, von einem
Sachkundigen auf die Betriebssicherheit überprüfen zu lassen.
Das bedeutet, die Fahrzeuge müssen sowohl verkehrstechnisch
in einwandfreiem Zustand sein, als auch den Anforderungen
der Arbeitssicherheit entsprechen. |
UVV-Prüfung -
technischer Betriebsmittel (ehemals Unfall Verhütungs
Vorschriften)
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der
Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen
zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen
Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die
Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder
Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.
Die Technische Überwachung Taunus kann Ihnen unter anderem
die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmittel anbieten.
Was wird geprüft:
Leitern und Tritte
Gabelstapler (Flurförderfahrzeuge)
Hebebühnen, Hubtische
Rolltore
Erdbaumaschinen
Anbaukräne
Grubenheber etc.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich dieser Prüfung und führen
diese auch vor Ort aus. |
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