Sie sind hier: Gewerbekunden - Prüfwesen - UVV-Prüfungen
 
  Wir über uns

  Unternehmensphilosophie

  Prüfwesen

   -
Hauptuntersuchung

   -
Abgasuntersuchung (UMA/AU)

   -
SP-Prüfungen

   -
Eintragungen

   -
UVV-Prüfungen

   -
Gasantrieb

   -
Flüssigasanlagen

  Gebrauchtwagenmanagement

  Schadensmanagement

  Schaden- /Wertgutachten


  Arbeitssicherheit/-medizin

  Umweltschutz

  News


  Impressum

  Kontakt/Öffnungszeiten

  Wegbeschreibung

  Kurzprofil

  aktuelle Stellenangebote

  Sitemap

  Startseite
UVV-Prüfungen - Sicherheit in Betrieben
UVV-Prüfung Fahrzeuge

Unternehmer sind verpflichtet gewerblich genutzte Fahrzeuge, welche somit den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) unterliegen, mindestens einmal pro Jahr und bei Bedarf, von einem Sachkundigen auf die Betriebssicherheit überprüfen zu lassen. Das bedeutet, die Fahrzeuge müssen sowohl verkehrstechnisch in einwandfreiem Zustand sein, als auch den Anforderungen der Arbeitssicherheit entsprechen.
UVV-Prüfung - technischer Betriebsmittel (ehemals Unfall Verhütungs Vorschriften)

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.

Die Technische Überwachung Taunus kann Ihnen unter anderem die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel anbieten.


Was wird geprüft:
  

Leitern und Tritte
 
Gabelstapler (Flurförderfahrzeuge)

Hebebühnen, Hubtische

Rolltore

Erdbaumaschinen

Anbaukräne

Grubenheber etc.


Gerne beraten wir Sie hinsichtlich dieser Prüfung und führen diese auch vor Ort aus.

Weitere Informationen und Terminabsprache an info@tue-taunus.de
---- © Technische Überwachung Taunus 2010 ---- Webdesign by System Plus ----