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Umweltschutz-Ölabscheider |
Die Technische Überwachung Taunus führt
folgende Tätigkeiten
durch GZS bestellte Sachverständige aus:
- Abnahme und Überwachung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
nach DIN 1999 (EN 858)
- Abnahme und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
- gemäß
Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
- Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 19 l WHG.
Die von der Technischen Überwachung Taunus im Auftrag der
GZS durchgeführten Prüfungen
sind von den zuständigen Behörden anerkannt.
Gerne beraten wir Sie dahingehend und
führen auch die Prüfungen durch.
Email an:
info@tue-taunus.de
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