Seit 1. Dezember 1999 ersetzt die Sicherheitsprüfung (SP)
die Zwischenuntersuchung (ZU) sowie die
Bremsensonderuntersuchung (BSU).
SP pflichtig sind Lastkraftwagen mit einem zulässigem
Gesamtgewicht
> 7,5 Tonnen, Anhänger mit einem zulässigem
Gesamtgewicht > 10 Tonnen und Kraftomnibusse sowie andere KFZ
mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Bei der SP wird nicht zwischen geringen und erheblichen
Mängeln unterschieden. Jeder Mangel muss behoben sein, um
die SP Marke zu erlangen, wobei nur die folgenden Punkte
überprüft werden:
- Räder, Reifen
- Auspuffanlage
- Lenkung
- Fahrwerk, Fahrgestell,
Verbindungseinrichtungen
- Bremsanlage
- Schließkräfte an kraftbetätigten
Türen
Eine HU kann nur mit gültiger SP durchgeführt werden,
andernfalls muss beides zusammen durchgeführt werden.
|

Klicken Sie zur Vergrößerung
auf das Bild |