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Die Sicherheitsprüfung:
Seit 1. Dezember 1999 ersetzt die Sicherheitsprüfung (SP) die Zwischenuntersuchung (ZU) sowie die Bremsensonderuntersuchung (BSU).

SP pflichtig sind Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht
> 7,5 Tonnen, Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 10 Tonnen und Kraftomnibusse sowie andere KFZ mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Bei der SP wird nicht zwischen geringen und erheblichen Mängeln unterschieden. Jeder Mangel muss behoben sein, um die SP Marke zu erlangen, wobei nur die folgenden Punkte überprüft werden:

- Räder, Reifen

- Auspuffanlage

- Lenkung

- Fahrwerk, Fahrgestell, Verbindungseinrichtungen

- Bremsanlage

- Schließkräfte an kraftbetätigten Türen


Eine HU kann nur mit gültiger SP durchgeführt werden,
andernfalls muss beides zusammen durchgeführt werden.

 


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