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Die Notwendigkeit der Hauptuntersuchung
Wenn es auch nicht im ersten Moment erkennbar ist, die Hauptuntersuchung ist ein Grundstein für die Sicherheit auf unseren Straßen.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) gibt in § 29 vor, dass „die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen (...) ihre Fahrzeuge (...) in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen“ haben.

Die Prüfplakette darf nur angebracht werden, wenn keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, darf auch eine Prüfplakette zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.


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Hier können Sie sich den aktuellen Flyer zur Hauptuntersuchung downloaden: Hauptuntersuchung.pdf
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