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Anforderungen für die positive Bewertung
für
ein H-Kennzeichen (nach § 23 StVZO):
-
Mindestalter des Fahrzeuges 30 Jahre
(Erstzulassungsdatum
taggenau)
- Originalität ist gegeben
- Umbauten nur innerhalb der ersten 10 Jahren
der Zulassung,
d.h. min. 20 Jahre alt
- Mindestens Zustand 3
- Erhaltungswürdiger Zustand
Gleichzeitig erfolgt eine Untersuchung im Umfang einer HU.
Die gesamte Nachweispflicht für Originalität,
Alter der
Umbauten etc. liegt beim Fahrzeughalter.
Gerne prüfen wir Ihren Oldtimer oder stehen Ihnen
auch im
Vorfeld bei Fragen zur Seite.
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Neuigkeiten im
Zusammenhang mit der Begutachtung von Oldtimern:
Die neue Oldtimerrichtlinie (Richtlinie für die Begutachtung
von Oldtimern nach § 23 StVZO – Inkrafttreten: 1.11.2011)
besagt weiterhin, dass neben der Originalität ein guter
Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von „normalen
alten“ Fahrzeugen gilt. Neu ist, dass auf die
Bewertungsskala verzichtet wird.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss vor mindestens 30
Jahren in den Verkehr gekommen sein
- Änderungen sind zulässig, solange
diese innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung
- oder ggf. des
Herstellungsdatums erfolgt sind oder hätten erfolgen können,
sowie Änderungen
- innerhalb der
Fahrzeugbaureihe.
- Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein
- und den unten definierten
Mindestzustand erfüllen
Der Mindestzustand wird wie folgt definiert:
- Unter Berücksichtigung des damaligen
Standes der Technik
- und Vorschriftenlage: ohne
erkennbare technische Mängel
- Lediglich leichte Gebrauchsspuren
(für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessen – Patina
ja,
jedoch nicht „verbraucht“)
- Wesentliche Teile dürfen nicht
fehlen
- Keine erkennbaren Restschäden von
Unfällen sowie keine Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung
- Alle wesentlichen Baugruppen
befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration,
im Originalzustand oder im
nachweislich zeitgenössischen Zustand
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