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H-Kennzeichen
Anforderungen für die positive Bewertung
für ein H-Kennzeichen (nach § 23 StVZO):


-
Mindestalter des Fahrzeuges 30 Jahre
  (Erstzulassungsdatum taggenau)

- Originalität ist gegeben

- Umbauten nur innerhalb der ersten 10 Jahren
 
 der Zulassung, d.h. min. 20 Jahre alt

- Mindestens Zustand 3

- Erhaltungswürdiger Zustand

Gleichzeitig erfolgt eine Untersuchung im Umfang einer HU.

Die gesamte Nachweispflicht für Originalität,
Alter der Umbauten etc. liegt beim Fahrzeughalter.



Gerne prüfen wir Ihren Oldtimer oder stehen Ihnen
auch im Vorfeld bei Fragen zur Seite.

 

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Neuigkeiten im Zusammenhang mit der Begutachtung von Oldtimern:

Die neue Oldtimerrichtlinie (Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO – Inkrafttreten: 1.11.2011) besagt weiterhin, dass neben der Originalität ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von „normalen alten“ Fahrzeugen gilt. Neu ist, dass auf die Bewertungsskala verzichtet wird.

Allgemeine Voraussetzungen:

- Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sein

- Änderungen sind zulässig, solange diese innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung
- oder ggf. des Herstellungsdatums erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen
- innerhalb der Fahrzeugbaureihe.

- Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein
- und den unten definierten Mindestzustand erfüllen

Der Mindestzustand wird wie folgt definiert:

- Unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik
- und Vorschriftenlage: ohne erkennbare technische Mängel

- Lediglich leichte Gebrauchsspuren (für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessen – Patina ja,
   jedoch nicht „verbraucht“)

- Wesentliche Teile dürfen nicht fehlen

- Keine erkennbaren Restschäden von Unfällen sowie keine Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung

- Alle wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgehend in Originalkonfiguration,
   im Originalzustand oder im nachweislich zeitgenössischen Zustand
 


 

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