A -
unbeschränkt
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Direkteinstieg
ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW
(34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Eingeschlossene Klassen:
A beschränkt, A1, M |
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A -
beschränkt
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Krafträder mit
und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse
von mindestens 6,25 kg pro kW,
(nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und
Prüfung unbegrenzt)
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Mindestalter: 18 Jahre |
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A1
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Leichtkrafträder
max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der
Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt
ist.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: M |
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Mofa
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maximal 25 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm
Hubraum
Mindestalter: 15 Jahre |
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Moped
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(Moped, Mokick
bis max. 50 ccm und max. 45 km/h)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder
Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre |
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S
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Dreirädrige
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45
km/h und einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraft-fahrzeugen max. 350 kg und (bei
Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner))
oder max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungs-motoren z.B. Diesel) oder max. 4 kW
Nenndauerleistung bei Elektromotor
Mindestalter: 16 Jahre |
nach
oben |
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B
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Kraftfahrzeuge
ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges
und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von
Zugfahrzeug
und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre
für Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: M, L, S |
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BE
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Kombination aus
Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger,
der nicht unter Klasse B fällt. Kraftfahrzeuge, ausgenommen
Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse,
wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die
Leermasse des Zugfahrzeuges,
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer
ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der
Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug
größer ist als 3,5 t.
Führerscheininhaber der „alten“ Klasse 3 dürfen alle
einachsigen Anhänger (einschließlich Hänger mit
Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre für
Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“)
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
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C
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Kraftfahrzeuge
über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger
Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder
Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen
Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation nach
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: C1 |
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CE
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(Lastzüge und
Sattelzüge)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben
keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger
Gesamtmasse.
Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder
Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen
Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikations-gesetz mitgeführt wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossene Klassen:
C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE |
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C1
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Kraftfahrzeug
mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger
Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder
Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen
Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation
nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt
wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
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C1E
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Kombination aus
Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger
(max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Kraftfahrzeuge über
3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die
Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden
zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Mindestalter: 18 Jahre.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder
Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen
Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation
nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt
wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1:
D1E |
nach
oben |
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D
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Omnibusse mit
mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger
bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: D1 |
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DE
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Omnibusse mit
mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger
über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von
C1: C1E |
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D1
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Omnibusse mit
mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig |
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D1E
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Kombination aus
Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger
(max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E |
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L
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Zugmaschinen
(Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h);
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter: 16 Jahre |
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T
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Land- oder
forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32
km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen
bis 40 km/h.
Eingeschlossene Klassen: L, M, S |
nach
oben |
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