|
A |
|
Abgasuntersuchung (AU)
Ziel dieser Untersuchung ist es,
mit Sicht- und Funktionsprüfungen die
Abgasemissionen von Fahrzeugen auf die gesetzlichen
Richtwerte hin zu überprüfen. Ggf. auftretende
Schäden an der Lamdasonde oder der elektronischen
Zündung können so festgestellt werden und behoben
werden. |
Änderungsabnahme
Werden an Fahrzeugen nachträglich
bauliche Änderungen vorgenommen, muss das Fahrzeug
unverzüglich einem aaSoP oder einem Prüfingenieur
vorgeführt werden. Dieser bestätigt nach §19.3 StVZO
ob die für die Änderung bestimmten Teile
ordnungsgemäß angebaut wurden.
Aufgrund der Änderungsabnahme erlischt die
Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz nicht.
|
|
|
G |
|
G-Kat
Der geregelte
Drei-Wege-Katalysator (G-Kat) ermöglicht die
Umwandlung bzw. Reduzierung von drei
Schadstoffen, die beim Verbrennungsvorgang
entstehen. Bei der chemischen Reaktion werden
Stickoxide zerlegt, sowie Kohlenmonoxide und
Kohlenwasserstoffe nachverbrannt. |
|
|
H |
nach
oben
|
Hauptuntersuchung (HU)
Im Rahmen der
Hauptuntersuchung werden Fahrzeuge hinsichtlich
ihres Zustandes überprüft. Hierzu zählt auch die
Überprüfung die Funktion, die Ausführung und
Wirkung der Bauteile und Systeme der Fahrzeuge.
Diese Überprüfung erfolgt durch visuel, manuel
oder mittels elektronischer Messhilfen. |
|
|
N |
|
Nachprüfung (NP)
Die Nachprüfung wird fällig,
wenn bei Ihrem Fahrzeug im Rahmen der
Hauptuntersuchung Mängel festgestellt wurden.
Die Mängel müssen schnellstmöglich beseitigt
werden. Innerhalb eines Monats muss das Fahrzeug
dann ohne Mängel zur Nachprüfung. Die hierauf
fällige Gebühr ist niedriger als die für eine
Hauptuntersuchung. Sollte das Fahrzeug nicht
innerhalb eines Monats zur Nachprüfung
vorgeführt worden sein, wird eine neue
Hauptuntersuchung fällig. |
|
|
P |
nach oben
|
Plakette
Sowohl bei der
Hauptuntersuchung als auch bei der
Abgasuntersuchung bringt der Prüfer nach
absolvierten (und bestandener) Prüfung eine
Prüfplakette auf dem Nummernschild an. Die
Plakette für die Hauptuntersuchung ist auf dem
hinteren, die Plakette für die Abgasuntersuchung
auf dem vorderen Nummernschild. |
|
|
S |
|
Sicherheitsprüfung (SP)
Eine Sicherheitsprüfung wird
bei Kraftomnibussen, Kraftfahrzeugen zur
Güterbeförderung, selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie an schweren
Anhängern durchgeführt. Bei diese Prüfung werden
die Fahrzeuge systematisch mittels umfangreicher
Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfungen
insbesondere an verschleiss und
reparaturanfälligen Teilen und Baugruppen
überprüft. |
|
|
U |
|
U-Kat
Der ungeregelte Katalysator
unterscheidet sich in sofern von dem geregelten
Katalysator, dass er keine Regelungseinheit hat. |
|
Ummeldung von Kraftfahrzeugen
Für die Ummeldung von
Kraftfahrzeugen bei einer Zulassungsstelle
benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kfz-Brief
- Kfz-Schein
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsdoppelkarten
- Abmeldebestätigung, wenn das Fahrzeug stillgelegt war. |
|
|
Z |
nach oben
|
Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
Das technisch zulässige
Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter
Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung und
nachstehender Vorschriften nicht überschritten
werden darf:
- § 35 StVZO (Motorleistung)
- § 41 Abs. 10 und 18 StVZO (Auflaufbremse)
- § 41 Abs. 15 und 18 StVZO (Dauerbremse) |
|
Zweitschrift
Kann der Bericht der letzten
Hauptuntersuchung auf Verlangen nicht vorgelegt
werden, so hat sich der Fahrzeughalter von der
Stelle, die sein Fahrzeug das letzte Mal geprüft
hat, auf seine Kosten eine Zweitschrift zu
beschaffen. |
|