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FAQ - Technische Überwachung Taunus
Frequently Asked Questions - häufig gestellte Fragen

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Was heißt denn eigentlich? Begriffserklärung

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A

 

Abgasuntersuchung (AU)
Ziel dieser Untersuchung ist es, mit Sicht- und Funktionsprüfungen die Abgasemissionen von Fahrzeugen auf die gesetzlichen Richtwerte hin zu überprüfen. Ggf. auftretende Schäden an der Lamdasonde oder der elektronischen Zündung können so festgestellt werden und behoben werden.
Änderungsabnahme
Werden an Fahrzeugen nachträglich bauliche Änderungen vorgenommen, muss das Fahrzeug unverzüglich einem aaSoP oder einem Prüfingenieur vorgeführt werden. Dieser bestätigt nach §19.3 StVZO ob die für die Änderung bestimmten Teile ordnungsgemäß angebaut wurden.
Aufgrund der Änderungsabnahme erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz nicht.

G

G-Kat
Der geregelte Drei-Wege-Katalysator (G-Kat) ermöglicht die Umwandlung bzw. Reduzierung von drei Schadstoffen, die beim Verbrennungsvorgang entstehen. Bei der chemischen Reaktion werden Stickoxide zerlegt, sowie Kohlenmonoxide und Kohlenwasserstoffe nachverbrannt.

H

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Hauptuntersuchung (HU)
Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden Fahrzeuge hinsichtlich ihres Zustandes überprüft. Hierzu zählt auch die Überprüfung die Funktion, die Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme der Fahrzeuge. Diese Überprüfung erfolgt durch visuel, manuel oder mittels elektronischer Messhilfen.

N

Nachprüfung (NP)
Die Nachprüfung wird fällig, wenn bei Ihrem Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt wurden. Die Mängel müssen schnellstmöglich beseitigt werden. Innerhalb eines Monats muss das Fahrzeug dann ohne Mängel zur Nachprüfung. Die hierauf fällige Gebühr ist niedriger als die für eine Hauptuntersuchung. Sollte das Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgeführt worden sein, wird eine neue Hauptuntersuchung fällig.

P

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Plakette
Sowohl bei der Hauptuntersuchung als auch bei der Abgasuntersuchung bringt der Prüfer nach absolvierten (und bestandener) Prüfung eine Prüfplakette auf dem Nummernschild an. Die Plakette für die Hauptuntersuchung ist auf dem hinteren, die Plakette für die Abgasuntersuchung auf dem vorderen Nummernschild.

S

Sicherheitsprüfung (SP)
Eine Sicherheitsprüfung wird bei Kraftomnibussen, Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie an schweren Anhängern durchgeführt. Bei diese Prüfung werden die Fahrzeuge systematisch mittels umfangreicher Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfungen insbesondere an verschleiss und reparaturanfälligen Teilen und Baugruppen überprüft.

U

U-Kat
Der ungeregelte Katalysator unterscheidet sich in sofern von dem geregelten Katalysator, dass er keine Regelungseinheit hat.

Ummeldung von Kraftfahrzeugen
Für die Ummeldung von Kraftfahrzeugen bei einer Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Unterlagen:
 - Kfz-Brief
 - Kfz-Schein
 - Personalausweis oder Reisepass
 - Versicherungsdoppelkarten
 - Abmeldebestätigung, wenn das Fahrzeug stillgelegt war.

Z

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Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
Das technisch zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung und nachstehender Vorschriften nicht überschritten werden darf:
 - § 35 StVZO (Motorleistung)
 - § 41 Abs. 10 und 18 StVZO (Auflaufbremse)
 - § 41 Abs. 15 und 18 StVZO (Dauerbremse)

Zweitschrift
Kann der Bericht der letzten Hauptuntersuchung auf Verlangen nicht vorgelegt werden, so hat sich der Fahrzeughalter von der Stelle, die sein Fahrzeug das letzte Mal geprüft hat, auf seine Kosten eine Zweitschrift zu beschaffen.

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