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Fahrzeug
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Abstand in Monaten |
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HU |
SP |
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Krafträder |
24 |
- |
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Personenkraftwagen |
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bei erstmals in den
Verkehr genommenen PKW
für die erste HU |
36 |
- |
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weitere Untersuchungen |
24 |
- |
Personenkraftwagen zur
Personenbeförderung
nach dem Personenbeförderungsgesetz oder nach §1
Nr.4 Buchstabe d, g und i der
Freistellungs-Verordnung |
12 |
- |
Krankenkraftwagen und
Behinderten-Transportfahrzeuge
mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen |
12 |
- |
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Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge
mit mehr als 8 Fahrgastplätzen |
bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen
in
den ersten 12 Monaten |
12 |
- |
für die weiteren Untersuchungen von 12 bis 36 Monate
vom Tage der Erstzulassung an |
12 |
6 |
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für die weiteren Untersuchungen |
12 |
3 / 6 / 9 |
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Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt
sind,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen
sowie alle
zuvor nicht genannten Fahrzeuge |
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mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen
Gesamtmasse <= 3,5t |
24 |
- |
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mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5t <= 7,5t |
24 |
- |
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mit einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5t <= 12t |
bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen
in
den ersten 36 Monaten |
12 |
- |
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für die weiteren Untersuchungen |
12 |
6 |
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mit einer zulässigen Gesamtmasse > 12t |
bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen
in
den ersten 24 Monaten |
12 |
- |
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für die weiteren Untersuchungen |
12 |
6 |
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Anhänger, einschließlich angehängte
Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger |
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mit einer zulässigen Gesamtmasse < 0,75t oder
ohne eigene Bremsanlage |
bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen
für die erste Hauptuntersuchung |
36 |
- |
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für die weiteren Hauptuntersuchungen |
24 |
- |
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die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
gekennzeichnet sind, oder mit einer zulässigen
Gesamtmasse > 0,75t <= 3,5t |
24 |
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mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5t <= 10t |
12 |
- |
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mit einer zulässigen Gesamtmasse > 10t |
bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen
in
den ersten 24 Monaten |
12 |
- |
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für die weiteren Untersuchungen |
12 |
6 |
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Alle Angaben ohne Gewähr!
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