Fahrt mit abgemeldetem Fahrzeug zur
Hauptuntersuchung
Der § 10 (4) FZV erlaubt die Fahrt zur Hauptuntersuchung auch
ohne Zulassungsplakette.
Dies ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft:
- Die Fahrt muss innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines
angrenzenden Bezirks sein
- Das verwendete Kennzeichen muss vorab zugeteilt sein
- Die Fahrt muss von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst
sein
Dies gilt für alle Fahrten, die im
Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.
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