Sie sind hier: Servicebereich - FAQ
 
  FAQ

  Führerscheinklassen

  Rückrufe

  Technik-Informationen

  Downloads

  Impressionen

  Links


  Impressum

  Kontakt/Öffnungszeiten

  Wegbeschreibung

  Kurzprofil

  aktuelle Stellenangebote

  Sitemap

  Startseite

 
FAQ - Technische Überwachung Taunus
Frequently Asked Questions - häufig gestellte Fragen

Zurück zu den FAQ

Was muss ich beim Fahrzeugkauf / -verkauf beachten ?
 
Tipps für den Verkäufer
  • Lassen Sie sich den Führerschein des potentiellen Käufers zeigen,
    bevor Sie ihn eine Probefahrt machen lassen.
     
  • Der Kaufpreis sollte möglichst bar entrichtet werden.
     
  • Vereinbaren Käufer und Verkäufer Ratenzahlungen, so findet das Verbraucherkreditgesetz Anwendung. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass der Käufer den Vertrag innerhalb einer Woche schriftlich widerrufen kann.
     
  • Der Kfz-Brief sollte niemals vor der vollständigen Zahlung des Kaufpreise ausgehändigt werden.
     
  • Informieren Sie umgehend nach dem Verkauf Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf des Fahrzeuges.

Tipps für den Käufer
  • Machen Sie auf alle Fälle eine Probefahrt mit dem Fahrzeug.
    Befristete Nummernschilder für stillgelegte Fahrzeuge erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.
     
  • Die Eintragungen in den Kfz-Papieren müssen mit den Fahrzeug übereinstimmen.
    Überprüfen Sie hierbei beispielsweise die Fahrgestellnummer.
     
  • Vereinbaren Sie, ob Zubehörteile (z.B. Reservekanister, Radio, Sitzauflagen,
    Verbandskasten, Warndreieck) im Kaufpreis enthalten sind.
     
  • Sollte der Verkäufer nicht der Fahrzeughalter sein,
    lassen Sie sich eine Verkaufsvollmacht vorlegen.
     
  • Melden Sie das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen bei der Zulassungsstelle um.
    Folgende Unterlagen müssen Sie hierzu mitbringen:
     - Kfz-Brief
     - Kfz-Schein
     - Personalausweis
     - Versicherungsdoppelkarte und Abmeldebestätigung, wenn dass Fahrzeug stillgelegt ist.
---- © Technische Überwachung Taunus 2010 ---- Webdesign by System Plus ----